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Patienten können direkt mit ihrer (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungskarte einen Psychotherapeuten aufsuchen. Hierbei ist zu beachten, wenn ein Psychotherapeut in einem Quartal zuerst aufgesucht, müssen 10 Euro entrichtet werden. Sucht der Patient in dem selben Quartal einen Arzt auf, so muss er diesem Quittung vorweisen und ist somit von der Zuzahlung befreit.
Sollte der Patient im Quartal zu nächst einen Arzt konsultieren entrichtet der Patient die Zuzahlung und legt dem Psychotherapeuten eine Überweisung vor. Die Überweisung darf kein Datum aufweisen, welches nach dem Besuch des Psychotherapeuten liegt. Eine Befreiung von der Zuzahlung besteht dann, wenn die Patienten dies mit einer entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse belegen. Befreit sind grundsätzlich Patienten unter 18 Jahren.
Privat Versicherte sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen wird. Die Bedingungen der Übernahme der Behandlungskosten weichen in der Regel erheblich von denen der Krankenversicherung ab. Unabhängig von diesen Bedingungen besteht in der Psychotherapie ein Rechtsverhältnis nur zwischen Psychotherapeut und Patient.
Als Kassenleistung sind nach den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen derzeit anerkannt, die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Beantragung der Psychotherapie
Nach maximal 5 probatorischen Verhaltenstherapiesitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die die beabsichtigte Behandlung bei der psychischen Störung angemessen und erfolgsversprechend sich darstellt, die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist, wird vom Therapeuten ein Antrag auf Kostenübernahme bei der entsprechenden Krankenkasse gestellt. Hierzu muss ist ein sogenannter Konsiliarbericht eines Arztes dem Antrag auf Kostenübernahme hinzugefügt werden. Dieser Konsiliarbericht bestätigt, dass die Störung des Patienten nicht organisch bedingt ist bzw. nicht aus körperlichen Gründen kontraindiziert ist.
Bei der Beantragung einer Langzeittherapie erfolgt die Entscheidung über die Kostenübernahme auf Grundlage eines Gutachters. Dieser erhält durch den Psychotherapeuten einen schriftlichen Bericht, der anonymisiert ist.
Bei einer Verhaltenstherapie stehen derzeit bis zu 80 Therapiestunden a` 50 Minuten zur Verfügung. Die Behandlung kann von 1 bis zu 3mal die Woche variieren oder 1mal in zwei oder 3 Wochen statt finden.
Psychologischer Psychotherapeut darf sich nach dem Psychotherapeutengesetz nur nennen, wer nach dem Universitätsstudium Psychologie studiert hat, eine dreijährige Vollzeit- oder 5jährige Teilzeitausbildung in Psychotherapie abgeschlossen hat. Damit ist aus geschlossen, dass eine Psychotherapie von Personen durchgeführt wird, die dafür nicht ausgebildet sind.
Leistungen
Private Behandlungen
Diese werden u.a. bei folgenden Störungs- bzw. Krankheitsbildern angewendet:
- Depressive Störungen
- Zwangsstörungen
- Psychosomatische Störungen
- Psychische Beeinträchtigungen/Behinderungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen, traumatischen Erlebnissen oder Psychosen
- Suchterkrankungen
Behandlungen für Firmenkunden
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Kontakt
Dipl.-Psych. Christine Temme
Kretschmerstraße 4
01309 Dresden
Telefon: 0351 . 312 99 53
Telefax: 0351 . 312 30 95
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